Software für erfolgreiches Bieten

8. Software für erfolgreiches Bieten

Das Angebot, im Rahmen von Online-Auktionen durch Einsatz einer Software zu versuchen, das letzte und damit erfolgreiche Gebot computergestützt abzugeben, verstößt gegen § 1 UWG, wenn im Rahmen dieses Angebots das Passwort der Online-Auktion weitergegeben werden muss, das nach den Vertragsbedingungen der Online-Auktion in jedem Falle geheim zu halten ist. Das Angebot stellt darüber hinaus auch eine unlautere Absatzbehinderung für die Online-Auktion dar, da sich durch den verbreiteten Einsatz der angebotenen Software-Lösung das Bieterverhalten der Kunden verändern wird.