Verkäufer kann keine Kaufpreiszahlung verlangen

10. Verkäufer kann keine Kaufpreiszahlung verlangen
Amtsgericht Erfurt (Az: 28 C 2354/01)

Das Thema Vertragsschluss bei Online-Auktionen war jahrelang in der Rechtsprechung heiß umstritten. Nachdem eine Zeitlang etwas Ruhe in dieses Thema eingekehrt war, fällte das Amtsgericht Erfurt (Az: 28 C 2354/01) eine interessante Entscheidung. Der Kläger hatte bei einer Online-Auktion einen Diamantring versteigert und verlangte nun vom Höchstbietenden Zahlung des Kaufpreises. Da der Käufer nicht zahlen wollte, traf man sich vor Gericht. Dass das Höchstgebot über den passwortgeschützen Account des Beklagten abgegeben wurde, war zwischen den Parteien nicht umstritten. Die Richter wollten jedoch nicht ausschließen, dass ein Dritter, der dem Beklagten einen Streich spielen wollte, über diesen Account das Angebot abgegeben hatte. Mangels besonderer Sicherheitsvorrichtungen sei es jedem, der das Passwort und die Mail-Adresse kannte möglich gewesen, ein Angebot abzugeben. Konsequenz daraus ist, dass der Kläger keine Zahlung vom Inhaber des Accounts verlangen kann. Dieses Urteil wird mit Sicherheit noch für einige Diskussionen sorgen, da nun die Betreiber solcher Auktionen verpflichtet sein könnten, verstärkte Kontrollen hinsichtlich ihrer Kunden vorzunehmen.