Altersvorsorgeunterhalt

Ich möchte hier einige Grundlagen zum Altersvorsorgeunterhalt darlegen.

Zunächst ist wichtig, dass der Altersvorsorgeunterhalt ein untergeordneter Teil des Gesamtunterhaltes ist. Liegt ein Mangelfall vor, d.h., dass der Elementarunterhalt nicht vollständig gezahlt werden kann, bleibt kein Raum für Vorsorgeunterhalt.

Grundsätzlich umfasst der Altersvorsorgeunterhalt die Kosten für eine angemessene Altersversorgung. Der Grund ist: mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages endete die Teilhabe des Ehegatten aus an der Altersvorsorge des anderen, da danach die Regelungen über den Versorgungsausgleich greifen. Von diesem Zeitpunkt an entsteht ein Vorsorgebedarf des anderen Ehepartners hinsichtlich eine Altersversorgung. Auch wenn der Unterhaltspflichtige bereits im Rentenalter ist, besteht diese Verpflichtung. Erst wenn der Unterhaltsberechtigte Altersruhegeld bereits erhält, ist Vorsorgeunterhalt nicht mehr zu zahlen.

Fraglich war immer wieder, ob derjenige, der Arbeitslosengeld oder Hartz 4 erhält auch einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt hat.

Die Zeiten des Arbeitslosengeldes werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Ausfallzeiten bewertet, so dass in diesen Zeiten Anwartschaften erworben werden. Somit reduziert sich gegebenenfalls ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt um die tatsächlich erworbenen Anwartschaften. Eine schwierig zu berechnende Angelegenheit.

Altersvorsorgeunterhalt kann wie Trennungsunterhalt ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem der Unterhaltspflichtige mit Unterhaltszahlungen in Verzug gesetzt wurde, also ab dem Moment, ab dem er z.B. auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen wurde.

Die auf Altersvorsorgeunterhalt gezahlten Geldmittel sind zweckgebunden. Sie sind in 1. Linie für Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherungen gedacht. Der Unterhaltsgläubiger ist aber auch nicht gehindert, zum Beispiel eine private Rentenversicherung abzuschließen. Die Zweckbindung ist jedoch dann nicht eingehalten, wenn der Unterhaltsgläubiger mit den Vorsorgeleistungen zum Beispieltilgungsraten für das von ihm finanzierte Haus leiste. Sollte dauerhaft in die Zweckgebundenheit nicht eingehalten werden, müsste der Unterhaltsschuldner mit einer Abänderungsklage geltend machen, den Vorsorgeunterhalt künftig direkt an den Versorgungsträger zu zahlen.

In der Praxis spielt Altersvorsorgeunterhalt meist eine geringe Rolle, da in den meisten Unterhaltsprozessen nicht einmal der Elementarunterhalt gezahlt werden kann, weil eine Mangelsituation vorliegt. Die fehlende praktische Bedeutung kann aber auch daran liegen, dass vielen Anwälten die Geltendmachung des Vorsorgeunterhalt des schlicht unbekannt ist.