für Minderjährige wird´s eng
ich habe mir gerade mal einen Beratungstermin geben lassen (obwohl ich nicht weiß, ob Chef mir auch die Wahrheit sagen wird).
Ich habe nämlich gehört, das Minderjährige jedenfalls dann keinen Unterhalt mehr bekommen, wenn sie weder zur Schule gehen, noch eine Ausbildung machen. Bei Volljährigen ist das logisch, aber bei Minderjährigen?
Chef zitiert da Urteile von irgendwelchen OLG´s aus den östlichen Beutegebieten (Brandenburg usw.) Gelten die hier überhaupt was?
Jedenfalls soll ein 16-Jähriger dann selbst für sich sorgen müssen, weil er weder eine Schule besucht, noch eine Ausbildung macht. Hallo! Der ist doch noch minderjährig.
Und was bedeutet das mal für mich? Die Hundeschule kann mir sowieso nix mehr beibringen. Die überspringe ich. Muss ich dann in Kürze selbst für mich sorgen? Keine kleinen Knöpfe mehr im Fessnapf?
Ok, ich könnte versuchen eins von diesen braunen Tieren mit den langen Beinen zu fangen (heißen wohl Rehe), aber die sind verdammt schnell. Und selbst wenn ich eins erwische, gibt das doch auch wieder Mecker. Kenn` ich schon, wenn ich nur mal hinterherlaufe.
Vielleicht doch besser ne Ausbildung zum Polizeihund mit sicheren Pensionsansprüchen. Nur seh ich die Kollegen in so billigen einfachen grün-weißen Autos, hinten in so´ner Art Knastzellen sitzen. Nee, dass geht ja gar nicht. Ich erwarte da schon Beförderungsmittel mit kuscheligen Teppichen und ner` vernünftigen zugfreien Klimatisierung.
Ein bißchen Zeit hab´ ich ja noch.
Für diese Aussage kriegt Chef aber kein Honorar. Kann er vergessen.
LG
Willi
Eingestellt am 29.03.2010 von T. von der Wehl
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