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neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011
- Bislang war der angemessene Bedarf eines Studenten oder Auszubildenden, der nicht im elterlichen Haushalt wohnte, mit 640,00 € beziffert. Dieser Betrag wurde auf 670,00 € erhöht. In dem Betrag ist nunmehr eine Summe von 280,00 € für die Warmmiete (bisher waren es 270,00 €) enthalten.
- der Selbstbehalt für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern wurde von 900,00 € auf 950,00 € erhöht. Bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bleibt der Selbstbehalt bei 770,00 €.
- der Selbstbehalt gegenüber anderen (eben nicht privilegierten) volljährigen Kindern wird von 1.100,00 auf 1.150,00 € erhöht.
- der Selbstbehalt gegenüber den Ehegatten oder dem unterhaltsberechtigten Elternteil eines nichtehelichen Kindes wird von 1.000,00 € auf 1.050,00 € erhöht.
- der Selbstbehalt gegenüber den Eltern wird von 1.400,00 € auf 1.500,00 € erhöht.
- der Bedarfskontrollbetrag wurde in jeder Einkommensgruppe um 50,00 € erhöht.
Eingestellt am 02.12.2010 von RA Thomas von der Wehl
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