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		<title>Kommentare zu verfestigte neue Lebensgemeinschaft bereits nach einem Jahr.</title>
		<link>http://www.vonderwehl.de/news</link>
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das Amtsgericht Essen hat sich in einem für meine Begriffe bemerkenswerten Urteil mit der Frage beschäftigt, wie lange eine neue Lebensgemeinschaft einer unterhaltsberechtigten Person andauern muss, bevor der Unterhaltsanspruch verwirkt sein...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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