Unterhalt für volljährige Kinder mit Sparvermögen

Das OLG Hamm hat 2007 entschieden, dass ein volljähriges Kind, wenn es über ein Sparvermögen von 15.000,00 Euro verfügt und der kalkulierte Unterhalt für die nächsten zwei Jahr und 4.000,00 Euro beträgt, es diesem Kind zumutbar ist, dass Vermögen anzugreifen, bevor es von seinen Eltern Unterhalt verlangt.