Unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLG

Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Allerdings haben fast alle deutschen Oberlandesgerichte eigene Leitlinien dazu herausgegeben. Ich habe die Links entweder direkt zu den OLG´s gesetzt oder zu den Landesverwaltungen. Sie können die einzelnen Leitlinien hier nachlesen: