Scheidung mit Kanzlei von der Wehl in Kiel
Was können Sie von mir erwarten:
wenn Sie mich mit Ihrem Scheidungsverfahren betrauen
- eine Antwort idR sofort;
- die schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Scheidung;
- die kostengünstigste Lösung für Ihre Scheidung;
- ständige Erreichbarkeit (mindestens per Mail);
- immer ein offenes Ohr für Ihre Probleme.
Wenn Sie den Button klicken, erscheint das Formular, das Sie bitte sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben per Post, Mail oder Fax an uns schicken.
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5 Schritte bis zur Online-Scheidung
1. Kopie Heiratsurkunde fertigen.
2. Kopien Geburtsurkunden der Kinder (soweit vorhanden und minderjährig) fertigen.
3. Das Formular vollständig ausfüllen und ausdrucken (weiterspringen im Formular mit Tab-Taste).
4. Die Vollmacht unterschreiben.
5. Das Formular und die notwendigen Unterlagen, auch einen Ehevertrag (Unterlagen in Kopie) an uns absenden
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Kanzlei Am Alten Markt
Thomas von der WehlFachanwalt für Familienrecht
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Tel: 0431 - 911 16
Fax: 0431 - 966 71
Mail: info@vonderwehl.de
senden Sie mir eine Mail auch über den EasyContact Button
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Nach Eingang des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit etwaigen Rückfragen und Berechnung der Vorschusskosten für Gericht und RA. Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Eingang des Gerichtskostenvorschusses wird die Klage unverzüglich beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Wir benötigen alle Daten aus dem Formular um einen sachgerechten Scheidungsantrag zu stellen. Die Unterlagen wie
- Heiratsurkunde
- ggfls. Geburtsurkunden der Kinder
- ggfls. Ehevertrag
fügen Sie in nur in Kopie bei. Originale fügen Sie nur bei, wenn wir Sie ausdrücklich dazu auffordern. Sollten Sie ergänzende Angaben zu machen haben, legen Sie uns einen Zettel bei.
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Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter