Die Härteklausel - wann ist die Scheidung unmöglich
Die Ehe soll dann nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
Für den Eintritt der Ehegattenschutzklausel gibt es mehrere Beispiele. Zum einen das Spätstadium einer Multiplen Sklerose, zum anderen die Selbstmordgefahr. Bei einer Selbstmordgefahr kommt es nach dem BGH jedoch darauf an, ob dieser drohende Schritt des Antraggegners eine von ihm zu verantwortenden Fehlreaktion darstellt.
Nicht als außergewöhnliche Umstände sind etwa die lange Dauer der Ehe, das hohe Alter des Antraggegners oder der angegriffene Gesundheitszustand, wenn keine weiteren belastenden Umstände hinzutreten.