Blitzscheidung in 3 Wochen

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Es taucht immer wieder das Problem auf, dass Eheleute gern unverzüglich geschieden werden möchte. Die Gründe können verschieden sein.
Häufig ist die Ehefrau schwanger von einem neuen Partner oder die neue Partnerin des Ehemannes bekommt ein Kind. Einer der Eheleute geht beruflich oder privat ins Ausland oder einer hat einen neuen Partner, den er aus ausländerrechtlichen Gründen unverzüglich heiraten will. Die Anlässe sind bunt, wie das Leben.

Die Eheleute stehen dann vor dem Problem, dass meist der Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Dieser Versorgungsausgleich ist aber im Zwangsverbund mit dem Scheidungsverfahren, das heißt, das Scheidungsurteil kann erst ausgesprochen werden, wenn der Versorgungsausgleich geklärt ist. Diese Klärung dauert aber häufig 4 bis 6 Monate.

Dennoch gibt es häufig eine Möglichkeit, eine Scheidung in 3 bis 4 Wochen über die Bühne zu bringen. Die Einzelheiten werde ich - dafür bitte ich um Verständnis - nur Mandanten mitteilen, die mich tatsächlich mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt haben. Ich werde dazu vorab keine Informationen per Mail oder Telefon gegeben. Ich kann Ihnen aber am Telefon sagen, ob die Blitzscheidung für Sie überhaupt in Betracht kommt.

Auch müssen Sie damit rechnen, dass neben den üblichen Kosten des Scheidungsverfahrens etwa Mehrkosten von 500 bis 750,00 € entstehen.

Bei Interesse klicken Sie auf das nachstehende Symbol des Warentrenners

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