Zugewinn: im Verbund oder Isolierte Klage?

Der Fall:

Die Scheidung läuft und der Zugewinnausgleich wird zu Thema. Der Anwalt will den Zugewinn im Scheidungsverbund anhängig machen. Ist das die richtige Entscheidung oder sollte besser eine unabhängige isolierte Klage zum Zugewinn eingereicht werden?

Beides ist nicht verkehrt, aber beides hat Vor- und Nachteile.

Nachteile des Verbundverfahrens:

1. Die Rechtskraft der Scheidung verzögert sich regelmäßig.

2. Damit einhergehend verzögert sich auch das Entstehen der Forderung (§ 1378 I BGB) und bei sehr hohen Ausgleichsansprüchen, können erhebliche Zinsverluste eintreten.

3. Die Kostenentscheidung im Verbund kann nach § 93 a ZPO negativer sein, als bei einer selbständigen Klage, wenn § 91 ZPO gilt und der Zugewinn letztlich gewonnen wird.

4. Mit schneller rechtskräftiger Scheidung entfällt die Pflicht zum Prozesskostenvorschuss nach § 1360 a BGB für den Zugewinnprozess. Diesen kann man aber ohnehin umgehen, wenn man als Ausgleichspflichtiger eine Acontozahlung auf den Zugewinnausgleich erbringt und so der andere keinen Prozesskostenvorschuss mehr verlangen kann, da er nun selbst Geld hat.