Wer sollte sich sofort scheiden lassen (Stand März 2008)

Die geplanten Veränderungen des Versorgungsausgleiches zum 01.09.09 ziehen grundlegend Konsequenzen nach sich. Dies hat für bestimmte Personenkreise ganz erhebliche Auswirkungen und bei einer bereits deutlich kriselnden Ehe würde ich überlegen, unverzüglich das Scheidungsverfahren zu beantragen. Warum diese Überlegungen?

1. das Rentner-und Pensionistenprivileg fällt zum 1.9.2009.

bislang gilt nach §§ 101 III SGB VI bzw. 57 I BeamtVG (…… Das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erhält, wird erst gekürzt, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist……)

Wenn Sie also Rentner sind, Ihre Frau deutlich jünger ist als Sie und Sie im Versorgungsausgleich mit erheblichen Verpflichtungen zu Ausgleichszahlungen rechnen müssen, würde ich versuchen, das Scheidungsverfahren noch vor dem 1.9.2009 durchzubringen. Nur dann würde ihnen die Rente nicht bereits sofort mit dem Ausspruch über den Versorgungsausgleich gekürzt werden. Die Kürzung würde erst dann wirksam werden, wenn die Ehefrau ebenfalls Rentenansprüche hat. Dieses Privileg wird abgeschafft.

2. das Unterhaltsprivileg wird ebenfalls abgeschafft.
Beispiel: Sie sind Soldaten oder Beamter und werden deutlich früher als andere pensioniert. Sie lassen sich nach 20 Ehejahren von ihrer noch relativ jungen Frau scheiden. Im Versorgungsausgleich werden Ihrer Frau 600 € übertragen.

Bislang war es so, dass ihnen der Ausgleichsanspruch von 600 € sofort von der Pension abgezogen wird, sobald sie die Pensionsgrenze erreicht haben. Dies konnte man allerdings damit verhindern, dass an die Ehefrau ein Unterhalt gezahlt wurde. Dafür reichten theoretisch 50 € monatlich.

Künftig wird es so sein, dass eine Kürzung des Pensionsanspruches nur in der Höhe verhindert werden kann, in der tatsächlich auch Unterhalt gezahlt wird. Im obigen Beispiel kann die Kürzung der Pension um 600 € nur dann verhindert werden, wenn der Ehefrau 600 € Unterhalt gezahlt werden. Auch in diesen Fällen würde ich versuchen, noch nach dem alten Recht geschieden zu werden. Aber die Zeit wird knapp!