Wie wird das Scheidungsverfahren eingeleitet

Für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens vor einem deutschen Familiengericht ist die Einschaltung eines in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwaltes notwendig. Er sollte unbedingt Fachanwalt für Familienrecht sein.

- Ich habe ein Formular entwickelt, mit dem die persönlichen Daten der Eheleute abgefragt werden.

- Aus den Angaben dieses Formulars werde ich einen Scheidungsantrag entwerfen und diesen Entwurf den Mandanten per Mail zu stellen.

- Die Mandanten prüfen den Entwurf auf Richtigkeit und Vollständigkeit und geben mir den Entwurf dann frei.

- Ich berechne die Gerichts-und Anwaltskosten und bitte, dass die Gerichtskosten bevorschusst werden. Ohne die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses fangen unsere Familiengerichte nicht an zu arbeiten.

- Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird der Scheidungsantrag unverzüglich an das zuständige Familiengericht gereicht.

Der gesamte Schriftverkehr findet per Mail statt. Die hier eingehenden oder hier gefertigten Schriftstücke werden noch am gleichen Tag an die Mandanten weitergeleitet.

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