Bindungstoleranz

Ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Frage, wer das alleinige Sorgerecht für ein Kind bekommen soll.

Die Bindungstoleranz ist die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern, Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil zu dulden und im Sinne der Wohlverhaltensklausel des § 1684 II BGB auch zu fördern. In krassen Fällen führt die fehlende Bindungstoleranz in Verbindung mit dem PA-Syndrom zum Verlust des Sorgerechtes.

Neben der Bindungstoleranz werden im Sorgerechtsverfahren folgende Kriterien geprüft:

- Ernstlichkeit des Elternwillens

- Praktizierte Liebe zum Kind

- Bindung des Kindes an die Eltern

- Selbstbestimmungsrecht des Kindes

- Bindung an die Geschwister

- familiäre, soziale und lokale Kontinuität

- Förderung des Kindes

- Gesundheitszustand der Eltern

- Die Lebensverhältnisse