Vorsicht Falle bei Vermögensaufteilung vor Scheidung

Ich habe es gerade wieder erlebt:
Die Eheleute haben sich im Jahr 2005 voneinander getrennt, aber erst im Jahr 2012 wurde die Scheidung beantragt. Beide waren sehr lange verheiratet und hatten einiges an Vermögen (ca. 500.000,00 EUR) anschaffen können. Die 500 TEUR wurden 2005 bei Trennung “fair” aufgeteilt. Jeder Ehepartner bekam 250 TEUR. Es wurde seinerzeit kein Notarvertrag geschlossen, dass z.B. mit der Teilung der Zugewinn beidseitig abgegolten sein soll.

Wie ging es weiter:

Der Mann legte sein Geld in Fonds an und bis zur Scheidung waren daraus 450 TEUR geworden.
Die Frau machte zunächst eine teure Weltreise und lernte dabei den “Traummann” kennen, der leider ein Heiratsschwindler bzw. ein schlechter Geschäftsmann war. Er überredete die Frau ihr gesamtes Vermögen Stück für Stück in seine Unternehmungen zu investieren, bis nichts mehr da war und auch nichts mehr zu holen war. Die Frau hatte also nichts mehr. Da fiel ihr der alte Ehemann ein, der schon immer ein “Sparfuchs” war. Sie ging zum Anwalt. Der reichte die Scheidung ein und forderte Auskunft über den Vermögensstand des Mannes. Der Mann musste seine 450 TEUR offenbaren. Jetzt forderte der Anwalt 1/2 davon für die Frau als Zugewinnausgleich und er wird recht bekommen.

Ungerecht?

Mag schon sein, aber rechtlich einwandfrei.

Was war falsch?

Es gab 2 Fehler. Der gravierende Fehler war, mit Teilung des Vermögens nicht auch notariell den Zugewinn zu erledigen.
Der 2. Fehler war, mit der Scheidung so lange zu warten. Wäre unmittelbar nach Aufteilung die Scheidung eingereicht worden, wären die 250 TEUR der Frau noch vorhanden gewesen und es hätte rechnerisch keinen Zugewinnausgleich gegeben.

Konsequenz?
Wie beim Lottofall mit der Scheidung nicht jahrelang warten und bereits mit Trennung anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

p.s.
ich verate mal nicht, wen ich vertreten habe