neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011

Die Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2011 gelten wird, wurde bereits veröffentlicht. Bei der Düsseldorfer Tabelle 2011 gibt es einige wichtige Veränderung bei den Selbstbehalten, während die eigentlichen Unterhaltsbeträge meist unverändert geblieben sind.

- Bislang war der angemessene Bedarf eines Studenten oder Auszubildenden, der nicht im elterlichen Haushalt wohnte, mit 640,00 € beziffert. Dieser Betrag wurde auf 670,00 € erhöht. In dem Betrag ist nunmehr eine Summe von 280,00 € für die Warmmiete (bisher waren es 270,00 €) enthalten.

- der Selbstbehalt für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern wurde von 900,00 € auf 950,00 € erhöht. Bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bleibt der Selbstbehalt bei 770,00 €.

- der Selbstbehalt gegenüber anderen (eben nicht privilegierten) volljährigen Kindern wird von 1.100,00 auf 1.150,00 € erhöht.

- der Selbstbehalt gegenüber den Ehegatten oder dem unterhaltsberechtigten Elternteil eines nichtehelichen Kindes wird von 1.000,00 € auf 1.050,00 € erhöht.

- der Selbstbehalt gegenüber den Eltern wird von 1.400,00 € auf 1.500,00 € erhöht.

- der Bedarfskontrollbetrag wurde in jeder Einkommensgruppe um 50,00 € erhöht.



Eingestellt am 02.12.2010 von RA Thomas von der Wehl
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