Kindergeld ab 2016 nur mit Steuer ID

Ab Januar 2016 gibt es ein neues Gesetz, wonach die Familienkassen das Kindergeld nur noch auszahlen sollen, wenn die Eltern ihre eigene Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) und die Steuer ID Nummer des Kindes angeben.
Wo findet man diese Nummern

Die eigene Steuer ID steht auf dem Steuerbescheid und seit 2008 wird den Eltern mit der Geburt auch eine Steuer ID des Kindes mitgeteilt. Diese Nummer findet man auf der Lohnsteuerabrechnung. Sollte die Nummer dort nicht zu finden sein, kann man sich die Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern zuschicken lassen.
Was ist, wenn man bis Januar 2016 nichts gemacht hat

Natürlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn Eltern die Steuer ID-Nummern der Familienkasse nicht mitgeteilt haben. Wird dann ab sofort, also ab Januar 2016 jegliche Zahlung von Kindergeld eingestellt. Das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein. Es gibt Hinweise des Gesetzgebers, dass die Familienkassen jedenfalls noch für das Jahr 2016 die Zahlungen nicht sofort einstellen sollen, sondern die Eltern an die Übersendung der Steuer ID erinnern sollen. Das könnte bedeuten, dass noch für das Jahr 2016 jederzeit die Steuer ID nachgereicht werden kann.
Kann ich einfach anrufen und meine Nummern mitteilen

Die Familienkassen erwarten, dass die Steuer ID schriftlich mitgeteilt wird. Telefonische Meldungen werden sie wahrscheinlich nicht akzeptieren.
Warum gibt es diesen Unsinn

Die neue Regelung wurde eingeführt, da es offensichtlich Doppelzahlungen von Kindergeld gab und diese Doppelzahlungen so vermieden werden sollen. Natürlich gilt diese Regelung auch für Kinder, die vor 2008 geboren sind. Auch diese Kinder haben eine Steuer ID erhalten.



Eingestellt am 26.01.2016 von S.Lange
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