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Berechnungen Unterhalt durch das Jugendamt
Die Unterhaltsschuldner werden aufgefordert Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen und danach erfolgt eine Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt. Viele Unterhaltsschuldner glauben, da es sich ja schließlich um eine Behörde handelt, dass diese Berechnungen in jedem Falle richtig und berechtigt sind.
Das kann ein großer Fehler sein.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Jugendämter in diesen Fällen nicht zu einer objektiv richtigen Berechnung des Unterhaltes gezwungen sind, sondern als Vertreter der unterhaltsberechtigten Kinder auftreten, und deren Interessen wahrzunehmen haben. Insofern ist das Jugendamt mehr Parteivertreter als objektive Stelle. Die Mitarbeiter des Jugendamtes, welche die Unterhaltsberechnungen vornehmen, sind zwar im Unterhaltsrecht geschult, sie sind aber keine Juristen und schon gar keine Fachanwälte für Familienrecht.
Ich rate daher dringend, die Unterhaltsberechnungen des Jugendamtes nicht kritiklos zu akzeptieren, sondern diese Berechnungen jedenfalls von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen. Mag eine solche Überprüfung auch 250,00 € kosten, so wäre eine Ersparnis von 25 € Unterhalt monatlich bereits nach 11 Monaten amortisiert.
Ich will hier keine Schelte der Jugendämter betreiben, aber eine gewisse Hörigkeit beziehungsweise Gläubigkeit gegenüber einer Behörde ist immer wieder festzustellen.
Was passiert nun, wenn das Jugendamt falsch gerechnet hat und der Unterhaltsschuldner möglicherweise jahrelang zu viel gezahlt hat.
Von dem Kind wird der Unterhaltsschuldner keinen Ersatz verlangen können. Das Kind kann sich in jedem Falle auf Entreicherung durch Verbrauch der Unterhaltsleistungen berufen. Ersatzleistungen durch das Jugendamt halte ich für extrem schwierig durchzusetzen. Der Unterhaltsschuldner hätte schließlich die Berechnungen des Jugendamtes überprüfen lassen können.
Eingestellt am 17.03.2009 von RA Thomas von der Wehl
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1 Kommentar zum Artikel "Berechnungen Unterhalt durch das Jugendamt":
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