Das Familienrecht zahlt der Staat

Das Familienrecht zahlt der Staat - willi22Foto
Hallo Ihr Scheidungs-Selbstzahler,

ich wusste gar nicht, dass es auch etwas anderes gibt. Es scheint aber so zu sein sagen, dass ein Großteil der Scheidungen bezw. aller familienrechtlichen Verfahren vom Staat bezahlt werden. Das heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe und hieß früher Prozesskostenhilfe. Ganz früher nannte man es wohl auch Armenrecht.

Chef kommt gerade aus einer Verhandlung und quengelt schon wieder rum. Das seien alles unnötig verschwendete Steuergelder und so weiter. Ich verstehe ihn nicht, da er doch letztlich dieses Geld als Anwalt bekommt. Wie kann man sich also darüber beklagen? Chef sagte dann aber, er sei schließlich auch Steuerzahler und in dieser Position würde ihn es ärgern.

Was war passiert.

Zwei Menschen aus ....... (dort wo ich die Herkunft des Schwarzgeldes vermutet hatte) lassen sich scheiden. Das die Frau plötzlich im Termin sagte, sie wolle jetzt doch gar nicht mehr geschieden werden, ist bloß eine kleine Randnotiz.

Die Frau hat während des Scheidungsverfahrens einen weiteren süßen schwarzen Welpen, nee, bei Menschen heißt es Kind, bekommen. Dieses Kind gilt ja nach der gesetzlichen Vermutung als ehelich. Die Frau hatte aber schon eine amtliche Erklärung vorgelegt, dass ein anderer Mann der biologische Vater sei.

Nunmehr behauptet die Frau aber, ihr Mann, von dem sie erst geschieden werden wollte, jetzt aber doch nicht, sei der Vater. Dieser Zettel mit dem anderen Mann sei ganz falsch, sie habe sich damals über ihren Mann geärgert und wollte ihm einen Denkzettel verpassen.

Komische Denkzettel und teuer für den deutschen Steuerzahler.

Jetzt muss also ein Verfahren durchgeführt werden um zu klären, wer tatsächlich der Vater dieses Kindes ist. Dieses Verfahren mit Kosten von mindestens 1.000 € wird der deutsche Staat über die Verfahrenskostenhilfe bezahlen müssen. Natürliches denkbar, der Mutter diese Kosten aufzuerlegen, aber die hat ohnehin nichts.

Na ja, mir eigentlich egal. Hauptsache die Hundesteuer wird wegen solcher Sachen nicht auch noch erhöht.

LG

Willi


Eingestellt am 11.02.2010 von T. von der Wehl
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