Verwirkung § 1579 Nr. 2 BGB auch für Trennungsunterhalt?

Eine Frage ist immer wieder, ob die Verwirkung sich nur auf nachehelichen Unterhalt beziehen kann oder auch auf Trennungsunterhalt während der Trennungsphase.

Der BGH hat hier entschieden, dass die Auswirkungen der Unterhaltsverpflichtung bei nachehelichen Unterhalt und Trennungsunterhalt die gleichen sind, und daher die Verwirkung auch im Bereich des Trennungsunterhaltes zu Tragen kommen kann.