Promotion im Unterhaltsrecht
Wie sooft in der Juristerei ist die Antwort: es kommt darauf an.
Der Grundsatz ist, dass eine Universitätsausbildung mit dem Staatsexamen oder einer vergleichbaren Prüfung endet. Damit wäre die Verpflichtung der Eltern zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt auch erfüllt. Grundsätzlich müssen die Eltern eine Promotion also nicht bezahlen.
Es gibt aber Ausnahmen. Eine Ausnahme wäre, wenn die Promotion praktisch zur Berufsausbildung gehört, weil sie Voraussetzung dafür ist. Für diesen Vortrag reicht es aber nicht, wenn behauptet wird, durch die Promotion würden sich die Chancen auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern.
Ausreichend könnte der Vortrag sein, dass in bestimmten Berufsgruppen jemand ohne Promotion deutliche Nachteile gegenüber den promovierten Berufskollegen hat. Dies kann in bestimmten naturwissenschaftlichen Bereichen denkbar sein, z.B. bei den Chemikern und Ärzten. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die Promotion eines Mediziners als Teil der Ausbildungskosten ansehen.
Liegt dieser Ausnahmefall vor, dass die Promotion also Ausbildungsteil ist, so werden die Doktoranden allerdings einen Teil ihres Bedarfes durch eigene Arbeit decken müssen. Anders als bei Studenten, bei denen die eigene Arbeit in der Regel überobligatorisch ist, ist es während der Promotion Zeit üblich, einen bezahlten Job anzunehmen.