Unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLG

Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Allerdings haben fast alle deutschen Oberlandesgerichte eigene Leitlinien dazu herausgegeben. Ich habe die Links entweder direkt zu den OLG´s gesetzt oder zu den Landesverwaltungen. Sie können die einzelnen Leitlinien hier nachlesen:

Stand 2014

auch für 2014 sind derzeit keine Änderungen der DDT angekündigt. Es bleibt also bei den bislang bekannten Beträgen.