Selbstbehalte 2017

ich habe hier mal die aktuellen (Stand 02.17) Selbstbehalte, die immer wieder wichtig sind, aufgelistet. Bitte schauen Sie aber zusätzlich in die Leitlinien des für Sie zuständigen OLG bzw. in die aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Der Selbstbehalt gegenüber

1. Kinder bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und in allgemeiner Schulausbildung) bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners

= 1.080,00 EUR

Hier ist eine Miete + NK von 380,00 EUR berücksichtigt. Falls mehr gezahlt wird, kommt eine Erhöhung des Selbstbehalts in Betracht.

2. Kinder bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und in allgemeiner Schulausbildung) Unterhaltsschuldner ist nicht erwerbstätig

= 880,00 EUR

3. anderen volljährigen Kindern (z.B. Studenten)

= 1.300,00 EUR

Hier ist eine Miete + NK von 480,00 EUR berücksichtigt. Falls mehr gezahlt wird, kommt eine Erhöhung des Selbstbehalts in Betracht.

4. Ehegatten oder betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes

= 1.200,00 EUR

5. den Eltern

= 1.800,00 EUR