Was ist zu tun nach einem Verkehrsunfall

Beweismittel

Oft scheitert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen daran, dass der Geschädigte nicht beweisen kann, wie sich der Unfall ereignet hat. Als Anspruchsteller ist er in den meisten Fällen voll beweisbelastet. Nach einem Unfall ist es generell wichtig, Beweise für den Hergang zu sichern.

Zeugen

Zeugen sind zwar ein recht unsicheres aber gleichwohl das häufigste Beweismittel für den Hergang eines Unfalls. Sie sollten sich nach einem Unfall immer sofort um Zeugen bemühen. Fragen Sie alle als Zeugen in Fragen kommenden Personen am Unfallort danach, ob sie den Unfall beobachtet haben und lassen Sie sich deren Adresse geben. Auch Verwandte und der Ehegatte können Zeuge sein. Es ist aber jedenfalls besser, einen so genannten "neutralen" Zeugen zu haben, also einen Zeugen, der nicht im eigenen Auto gesessen ist. Solche Zeugen sehen die Gerichte (trotz der gegenteiligen Entscheidung des BGH) in der Regel als glaubwürdiger an als Zeugen im eigenen Wagen.

Polizei

Rufen Sie die Polizei zum Unfallort, es sei denn, es ist klar, dass die unfallbeteiligten Fahrzeuge nur Bagatellschäden (alle Schäden zusammen nicht über EUR 1.500,00) erlitten haben. In diesem Falle kommt die Polizei zwar, nimmt aber nichts auf.
Wurde jemand verletzt, sollte die Polizei unbedingt geholt werden. Diese macht dann unabhängig von der Schadenhöhe ein Aufnahmeprotokoll. Der Inhalt der Polizeiakte kann später bei der Regulierung des Unfallschadens als sehr gutes Beweismittel dienen.

Fotoapparat an Bord?

Im Falle des Unfalls ist es immer von Vorteil, einen Fotoapparat im Wagen zu haben. Sie können dann die Fahrzeuge in der Unfallendstellung fotografieren. Beschaffen Sie sich auch einen ein Meter langen Zollstock/Meterstab, legen Sie Ihn ausgefaltet auf die Fahrbahn und fotografieren Sie ihn mit. Ein Unfallsachverständiger kann aus den Fotos später eventuell für die Rekonstruktion des Unfallhergangs wichtige Details herauslesen.

Bei Verletzung sofort zum Arzt

Wurden Sie beim Unfall verletzt, suchen Sie sofort einen Arzt auf. Wenn Sie den Arztbesuch erst ein paar Tage hinausschieben, kann nämlich die Versicherung des Unfallgegners bestreiten, dass die dann geklagte Verletzung noch vom Unfall herrührt. Außerdem ist es besser für den Genesungsprozeß, wenn Sie eine Verletzung nicht verschleppen sondern gleich behandeln lassen.

Nach dem Unfall zum Anwalt!

Unser Rat ist generell: Nach einem Unfall sofort zum Anwalt Ihres Vertrauens. Oftmals wissen Sie nicht, welche Schadenspositionen Ihnen zustehen. Oftmals zahlen die Versicherungen nicht alles, was z.B. ein Anwalt fordern würde und was Ihnen zusteht. Wenn der Gegner seine Versicherung nicht kennt (dies passiert recht häufig) müssen Sie diese erst ermitteln. Der Anwalt nimmt Ihnen viel Arbeit ab und bei einem unverschuldeten Unfall sind Ihre Anwaltskosten von der Gegenseite zu tragen.