Ehrverletzende Behauptungen rechtfertigen fristlose Kündigung

15. Ehrverletzende Behauptungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Wiederholte ehrverletzende Behauptungen über Vorgesetzte können grundsätzlich eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.

Zwischen dem Arbeitnehmer und der Leiharbeitsfirma war es zu Spannungen wegen unterschiedlicher Gehaltsvorstellungen gekommen. In der Folge schrieb der Ingenieur mehrere Briefe, in denen er den Vorgesetzen "Betrug und Bedrohungen" vorwarf. Als er auch nach zwei Abmahnungen bei diesen nicht näher begründeten Vorwürfen blieb, wurde ihm fristlos gekündigt.

Die hiergegen gerichtete Klage des Ingenieurs hat das Gericht abgewiesen und damit die fristlose Kündigung für wirksam erklärt.

Grundsätzlich können wiederholte ehrverletzende Behauptungen über Vorgesetzte eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Die beiden Abmahnungen hätten dem Kläger Warnung sein müssen, mit seinen haltlosen Verdächtigungen aufzuhören.

ArbG Frankfurt/M., Urt. v. 18.06.2003 - 4 Ca 12722/02
dpa v. 18.06.2003