Auch Schwerbehinderten kann wegen Krankheit gekündigt werden

13. Auch Schwerbehinderten kann wegen Krankheit gekündigt werden

Auch schwerbehinderten Arbeitnehmern kann grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden.

Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin hatte wegen verschiedener Krankheiten bis zu 48 Fehltage jährlich aufzuweisen. Insgesamt fehlte sie seit ihrem Arbeitsbeginn 1990 an 488 Arbeitstagen, wodurch das beklagte Warenhaus Krankenlohn iHv. rund 36.000 Euro zu zahlen hatte. Das Unternehmen sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Hiergegen klagte die Versandmitarbeiterin, allerdings ohne Erfolg. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

ArbG Frankfurt/M., Urt. v. 18.07.2003 - 7 Ca 2396/03
dpa v. 18.07.2003