Ehemann bezahlt Hausfinanzierung allein

Wie häufig in einer Ehe, ist in der Ehemann Alleinverdiener und die Eheleute entscheiden sich ein Haus zu kaufen und zu finanzieren. Viele Jahre später scheiterten die Ehe. Die Ehefrau hat die Kinder großgezogen und der Ehemann ist der Auffassung, da er in den gesamten Jahren die Hausfinanzierung allein getragen hat, dass ihm ein größerer Anteil an dem Haus zustehe.

Dem ist in der Regel nicht so.

Der BGH hat bereits im Jahre 1983 entschieden:

” Erwerben die Ehegatten ein Hausgrundstück und übernimmt einer von ihnen, der nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen allein dazu in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Hauses, so bringen die Eheleute durch den Eintrag im Grundbuch jeweils zur Hälfte zum Ausdruck, das Ganze solle so angesehen werden, als würde jeder gleichviel zu den Kosten der Hausfinanzierung beitragen”

Wenn also ein Ehegatte Alleinverdiener ist, während der andere den Haushalt versorgt, wird es als angemessen angesehen, dass der Alleinverdiener, der auch die Finanzierungskosten allein trägt, damit den gemeinsamen Vermögenserwerb finanziert. Ein Ausgleichsanspruch des Alleinverdieners wegen seiner Mehrleistung an auf das Gemeinschaftseigentum kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Diese Grundregel gilt auch für andere Zahlungen des Alleinverdieners. So kann der Ehemann, der eine Frau heiratet, die erhebliche voreheliche Schulden hat und der in der Ehe diese Schulden tilgt, nach der Trennung und dem Scheitern der Ehe keinen Ersatz für seine Zahlungen verlangen.

Eine Ausnahme gilt nur bei Doppelverdienern. In einem speziellen Falle des BGH aus dem Jahre 1988 hatte einer der Doppelverdiener kurz vor Trennung der Eheleute eine größere Rückzahlung auf einen Kredit geleistet und dieses Darlehen war beiden Eheleuten zugute gekommen. Hier sah der BGH einen Ausgleichsanspruch.