Scheidung Deutscher im Ausland

Scheidung Deutscher im Ausland
In meiner Kanzlei werden sehr häufig Scheidungsfälle bearbeitet, bei denen beide Eheleute deutsche Staatsangehörige sind, aber einer der Eheleute im Ausland lebt. Meist sind dies Mitarbeiter großer deutscher Firmen, die für eine längere Zeit ins Ausland abgeordnet wurden. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, in denen der deutsche Staatsbürger weiterhin in Deutschland lebt, mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet ist und dieser ausländische Staatsbürger in sein Heimatland zurückgegangen ist.

Im Prinzip ist dies alles kein Problem.

Wenn einer der Ehepartner einen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, kann dort der Scheidungsantrag gestellt werden. Ich kenne auch Mittel und Wege, dass der im Ausland lebende Ehepartner nicht unbedingt zu dem obligatorischen Gerichtstermin in Deutschland anreisen muss. Auf jeden Fall wird es möglich sein, die erforderliche persönliche Anhörung der Eheleute mit dem Gericht auf einen Termin abzustimmen, der den Wünschen der Eheleute entspricht. Sollte zum Beispiel ein Urlaubsaufenthalt in Deutschland geplant sein, so wird es möglich sein, den Anhörungstermin vor Gericht in diese Urlaubszeit zu legen.

Wenn beide Eheleute keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist dennoch eine Scheidung in Deutschland möglich, wobei allerdings das Gericht Berlin Schöneberg zuständig wäre. Ist der Fall betroffen, indem der ausländische Ehepartner wieder in sein Heimatland gegangen ist, wird in Deutschland für diesen nur ein Zustellungsbevollmächtigter benötigt. Einzelheiten dazu kann ich gerne im Mandatsfall erläutern.
Das gesamte Verfahren wird von hier aus betreut und der Schriftverkehr läuft im wesentlichen per Mail ab. Für die Einleitung des Verfahrens benötige ich nur den

- Fragebogen über die persönlichen Daten,

- eine Kopie der Heiratsurkunde,

- Kopien der Geburtsurkunden minderjähriger Kinder (soweit vorhanden),

- Kopien des Ehevertrages beziehungsweise der Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit vorhanden)

Sobald mir diese Unterlagen vorliegen, werde ich einen Scheidungsantrag entwerfen und den Mandanten per Mail zusenden. Der Entwurf wird von meiner Mandantschaft geprüft und freigegeben. Sodann sind die erforderlichen Gerichtskosten (ca. zwischen 300,00 und 500,00 €) zu bevorschussen, da das Familiengericht ohne diesen Vorschuss gar nicht anfängt zu arbeiten. Für die Anwaltskosten wird zunächst kein Vorschuss erhoben. Diese Kosten werden erst dann fällig, wenn das Familiengericht einen Termin anberaumt hat.

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