Scharia Scheidung in der EU nicht gültig

Das OLG München hatte in einer Entscheidung eine Scheidung nach der Scharia, wonach nur der Ehemann eine Erklärung abgeben muss, für wirksam gehalten.

Eine für mich völlig unverständliche Entscheidung.

Nun hat der EUGH Klarheit geschaffen und erklärt, dass diese Privatscheidungen mit der ROM III VO nicht in Einklang zu bringen sind.

Auf der Seite LEGAL TRIBUNE ONLINE sind Einzelheiten zu diesem Fall ausführlich dargestellt